Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-GL-00005
Gebietsname: LSG Wuppertalabschnitt noerdlich von Leichlingen und Nebenbaeche des Sengbaches bei Hoelverscheid

Digitalisierte Fläche: 70.0831 ha     offizielle Fläche: 70.2270 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Das Gebiet wird zur Erhaltung und Wiederherstellung einer vielfältigen Ufervegetation im Bereich der Wupperaue mit bodenständigen Gehölzen, insbesondere zur Erhaltung der Kopfbäume, zur Verbesserung der Uferstruktur der Wupper sowie zur Erhaltung und Sicherung der Obstbaumbestände und zur Erhaltung von Brachgrünland als Lebensraum verschiedener Insekten geschützt. Ferner wird das Gebiet zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines gehölzbestandenen, naturnahen Bachtalsystems und zum Erhalt der Obstweiden als eines landschaftsraumtypischen, faunistisch und kulturhistorisch bedeutsamen Biotoptyps des Bergischen Landes geschützt. Es handelt sich um ein Vernetzungsbiotop und einen Pufferbereich zum angrenzenden Gewässer der Wupper und FFH-Gebiet DE 4808-301 „Wupper von Leverkusen bis Solingen“ mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund.
Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG)
• Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Baumreihen und Kopfbäume, Gehölzgruppen, Streuobstbestände) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 u. 2 BNatSchG)
• Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung als Verbindungsflächen sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3; 4 BNatSchG)
• Erhaltung und Schutz des gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotops: naturnahes, unverbautes Fließgewässer und Quellbereich nördlich von Hölverscheid (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG)

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ek.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_fk.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ak.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Burscheid und Leichlingen (2014-12-16)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250607      domainobjectid: 5098944     Edate: 20250606