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LINFOS-Kennung: LSG-EN-00052 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a), b) und c) LG insbesondere 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere zur Grundwasserbildung und -reinhaltung. Von besonderer Bedeutung sind hier: - die extensiv als Grünland genutzten Flächen, die u.a. aufgrund ihrer Großflächigkeit und schlechten Zugänglichkeit eine relativ große Bedeutung für die Fauna, insbesondere für Vögel, besitzen, - Stillwasserbereiche am Ruhrufer zwischen den Buhnen mit interessanter Kraut- und Hochstaudenflur mit hoher Vernetzungsfunktion, - teilweise isolierte Gehölzbestände in der sonst relativ ausgeräumten Aue mit ihrer Funktion als Rückzugsbereich für Tiere, - ältere Baumbestände im Bereich der Hoflagen. 2. wegen der Eigenart und Schönheit der Auenlandschaft. 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere durch einen durchgehenden Radwanderweg und benachbarte Campingplätze. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_uebersichtskarte.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_hs_text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 1998, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hattingen-Sprockhövel (1998-08-15) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( Jan.2026) Festsetzung als LSG nur bis zur Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes oder einer Planfeststellung LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Ennepe-Ruhr-Kreis Gemeinde(n): Hattingen öffentlicher Report generiert:20260521 domainobjectid: 5213351 Edate: 20260520 |