|
LINFOS-Kennung: LSG-EN-00043 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG NW insbesondere: - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter insbesondere wegen der Schutzfunktionen der Waldflächen und der Bedeutung der Feuchtgebiete als Lebensraum für Amphibien und - zur Erhaltung der Landschaftsstruktur der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraumes für die Naherholung. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_uebersichtskarte.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_wwh_text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 1984, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Witten-Wetter-Herdecke (1984-11-25) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( Jan.2026) LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Ennepe-Ruhr-Kreis Gemeinde(n): Witten öffentlicher Report generiert:20260521 domainobjectid: 5213342 Edate: 20260520 |