Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-EN-00018
Gebietsname: LSG Schweflinghausen

Digitalisierte Fläche: 421.7237 ha     Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) LG, insbesondere 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Von besonderer Bedeutung - insbesondere für den Arten- und Biotopschutz - sind
hierfür:
- die reich strukturierten Landschaftsräume mit kleinräumigem Wechsel von Grünlandnutzung, Brachland, Hecken, Flurgehölzen, Wald und Gewässern. Flurgehölze und Gehölzstreifen entsprechen in ihre Zusammensetzung vielfach der natürlichen Vegetation,
- die zahlreichen Quellstandorte in vielseitiger Ausprägung,
- die teilweise extensiv genutzten Grünlandflächen sowohl auf feuchten als auch auf trockenen Standorten mit ihren jeweils typischen Gras-, Kraut- und Hochstaudenfluren,
- Tümpel und Nassbrachen im Bereich der Bachtäler mit hoher floristischer und faunistischer Artenvielfalt,
- die oftmals extensiv genutzten Obstwiesen mit tlw. altem Baumbestand,
- die reich strukturierte Vegetation im Bereich von Aufschlüssen,
- die naturnahen Buchenwälder mit teilweise Altholzbeständen. Erläuterungen:
Durch die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete soll eine Pufferung ökologisch sensibeler Abschnitte, die oftmals als Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile gesichert sind, erreicht werden.
Die Waldflächen und Feldgehölze besitzen entsprechend der Waldfunktionskarte NW Immissions- und Klimaschutzfunktionen. Im Bereich von Steilhängen besitzen sie zudem Bodenschutzfunktionen. Teile der Landschaftsschutzgebiete sind im ökologischen Fachbeitrag als schutzwürdige Biotope näher charakterisiert.
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der reich strukturierten, kleinräumig gegliederten Kulturlandschaft mit zum Teil altholzbestandenen Laubwäldern.
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Erläuterung:
Das Plangebiet im Einzugsbereich der Großstädte Hagen und Wuppertal und am Südrand des Ballungsraumes Ruhrgebiet wird insbesondere am Wochenende stark frequentiert.
4. Das Landschaftsschutzgebiet 3.2.7 ist der letzte unbebaute Bereich des Massenkalkzuges zwischen Hagen und dem Rheintal. Im Schwelmer Tunnel befindet sich ein hervorragender Aufschluss des Überganges von den Honseler Schichten zum Massenkalk. Zudem ist die Schwelmer Tunnelhöhle mit ca. 8 Höhlen im Einschnitt besonders schützenswert. Ebenso kommen im Landschaftsschutzgebiet 3.2.8 zahlreiche Karsthöhlen vor. Im Nordteil des Landschaftsschutzgebiet 3.2.14 befinden sich in den dünnen Riffkalken der Honseler Schichten Höhlen, Dolinen, Karstquellen und ein Trockental. Alle Vorhaben in diesen Landschaftsschutzgebieten sollten zusätzlich auf mögliche Beeinträchtigungen hinsichtlich der geologischen Verhältnisse überprüft werden

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_uebersichtskarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_egs_text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2000, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm (2021-03-22)( Bem.: 1. - 3. und 5. Änderung)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( Jan.2026)


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Ennepe-Ruhr-Kreis Gemeinde(n): Ennepetal


öffentlicher Report generiert:20260521      domainobjectid: 4798107     Edate: 20200422