Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-DN-00092
Gebietsname: LSG im suedlichen Teil des Kreises Dueren

Digitalisierte Fläche: 1640.1982 ha     Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Charakter und Schutzzweck der Gebiete
1. Die Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des
Kreises Düren liegen am Rande der Nordeifel mit den
landschaftstypischen Ausprägungen der Naturräume
Rureifel, Vennfußflächen, Mechernicher Voreifel,
Dürener Rurniederung und teilweise Zülpicher
Börde.
Die Landschaftsschutzgebiete gehören überwiegend zur Kulisse der nördlichen Teile des Deutsch-Belgischen Naturparks Hohes Venn/Nordeifel mit vielfältigen naturverträglichen Erholungsangeboten und einem weit verzweigten Wanderwegenetz. Ein großer Teil der Landschaftsschutzgebiete ist durch vielfältige Waldbestände geprägt; aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen sind für das Landschaftsbild maßgeblich. Der Charakter der Gebiete wird bestimmt durch alte Kulturlandschaften mit ausgedehnten Waldflächen und landwirtschaftlichen Nutzungen, die durch abwechslungsreiche geomorphologische Elemente in Form von Höhenzügen, z. B. bei Raffelsbrand oder im Kermeter, sowie tief eingeschnittene Tallagen mit mäandrierenden Fließgewässern und Stauseen, z. B. Rurstausee, Staubecken bei Heimbach, Wehetalsperre, Nebenbäche der Rur, des Wehebaches, der Inde und des Neffelbaches, geprägt sind.
In den Übergangsbereichen der Eifel sind abwechslungs- und strukturreiche Biotopverbundflächen mit historisch geprägten Nutzungen, z. B. alte Ackerterrassen, Obstwiesen und -weiden, Landschaftshecken und artenreiche Feldraine, vorhanden, die bis an die Ortslagen der Dorfkerne und einzelne Hoflagen heranreichen.
Diese Biotopstrukturen haben für zahlreiche hier typische Tierarten, z. B. Amphibien-, Reptilien-, Säugetier- und Vogelarten, wichtige Lebensraumfunktionen.
Die Landschaftsschutzgebiete grenzen an die in den Landschaftsplänen (Kreuzau-Nideggen, Ruraue, Vettweiß) festgesetzten Schutzgebiete sowie die im Kreis Euskirchen (Mechernich, Schleiden, Kall) liegenden Schutzgebiete unmittelbar an und enthalten naturräumlich einheitlich erscheinende Merkmale, die für die Nordeifel im Übergang zu den Bördelandschaften typisch sind.
2. Die Unterschutzstellung erfolgt:
a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere
– der landschaftlichen Vielfalt – geprägt durch die landwirtschaftlichen Nutzungsformen mit Grünland- und Ackerbereichen und vielfältigen Strukturelementen, wie Obstwiesen, Gehölz- und Baumgruppen, Hecken, gewässerbegleitenden Vegetationsstrukturen sowie weiteren Saumbereichen;
– der Waldbestände, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwäldern in naturraumtypischer Ausprägung;
– der Bäche und deren Auenbereichen sowie der landschaftsprägenden Siefen und Bachtäler mit vielfältigen Fließgewässerstrukturen und einem zusammenhängenden Netz von Feuchtbereichen;
– der teilweise offenen Felsbereiche, Steilwände und Talsperrenbereiche;
– der bestehenden natürlich geprägten Bereiche sowie der Bereiche mit Entwicklungspotential für den regionalen und überregionalen Biotopverbund sowie die Biodiversität der Kulturlandschaft und als Lebensraum für landschaftsraumtypische Tier- und Pflanzenarten der nach § 42 BNatschG geschützten Arten;
– der Verbindungsfunktionen in den Randlagen der Großschutzgebiete des Nationalparks Eifel, der Rurseetalsperre bei Schwammenauel und der Wehebachtalsperre sowie der Naturschutzgebiete im Kalltal, im Rurtal mit den angrenzenden Buntsandsteinfelsen und Waldgebieten, die sich teilweise in den benachbarten Gebieten weiter fortsetzen;
– der Böden und ihren Funktionen als Filter und Speicher sowie als Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft;
– des Raumes in seiner Bedeutung für den Wasserhaushalt und als Einzugsbereich und Speicher von Oberflächenwasser und Grundwasser;
– der klimatischen Ausgleichsräume;
– des siedlungsnahen Freiraumes zur Gewährleistung der Naturhaushaltsfunktionen auch in den Übergangsbereichen zur Zülpicher und Jülicher Börde;
b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft, die im Besonderen geprägt werden durch
– ein naturbetontes Landschaftsbild mit Waldbereichen, Bachtälern und Kuppenlagen sowie abwechslungsreichen Vegetations- und Nutzungsstrukturen;
– die Kulturlandschaft, die sich unter anderem durch einen hohen Anteil von grünlandgeprägten Bachtälern und sonstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Strukturelementen, wie Baum- und Strauchgruppen, Obstwiesen, landschaftsprägende Einzelbäume und Hecken, auszeichnet;
– die Waldflächen und den häufigen Wechsel mit Offenlandbereichen, die einen großen Anteil an erlebnisreichen Waldrandzonen bewirken;
– die vielfältigen Blickbeziehungen – ermöglicht durch die charakteristische Geländemorphologie sowie die abwechslungsreichen Gegebenheiten der Kulturlandschaft mit landwirtschaftlicher Nutzung, dörflicher Bebauung und Gehölz- und Waldbereichen;
– die Perspektivenvielfalt, welche durch das Zusammenspiel der Geländeoberfläche und die Nutzungsstrukturen bedingt ist und abwechslungsreiche Ausblicke ermöglicht;
c) gemäß § 21 Buchstabe c) LG wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere für
– die Naherholung im nördlichen Teil des Naturparks Hohes Venn-Eifel am Rande des Ballungsraumes, bei der das Natur- und Landschaftserleben im Vordergrund steht.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_LSG-Dueren-Sued-2007.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 2027

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2007-11-27)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung vom Kreis (2025) übernommen Dieses Objekt wurde zuvor unter der Bezeichnung DN-LSG_VO_27112007 (LSG-DN-00002) geführt und war durch das Amtsblatt von 2007 unter Schutz gestellt.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Düren Gemeinde(n): Langerwehe, Hürtgenwald


öffentlicher Report generiert:20250228      domainobjectid: 5087149     Edate: 20250227