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LINFOS-Kennung: LSG-DN-00091 Schutzziel: Charakter und Schutzzweck der Gebiete: 1.Die geschützten Gebiete liegen innerhalb der großräu- migen Landschaftseinheiten der Jülicher Börde und (in Teilen) der Zülpicher Börde mit ihren jeweiligen landschaftstypischen Ausprägungen. – Hervorzuheben sind vereinzelt vorhandene größere Waldbereiche mit naturnahen Laubwäldern (Nörvenicher Wald), die in der ansonsten waldarmen Bördelandschaft als Relikte aufgrund der vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzungen verblieben sind. Die Wälder und Waldreste, die teilweise noch historische Waldnutzungsformen aufweisen, sind neben dem Naturerleben als Lebensraum und für die Unterstützung der Rückbesiedlung der angrenzenden, nach der Braunkohlenutzung wieder angelegten Rekultivierungswälder durch Flora und Fauna von besonderer Bedeutung. – Die Gebiete umfassen auch ehemalige Tagebau- und Bergbauflächen (Tagebaue Zukunft-West/Inden I, Hambach, Bergbau Emil-Mayrisch). Die Rekultivierung der Sophienhöhe und Teile der Bergehalde bei Freialdenhoven erfolgte überwiegend als Waldfläche und dient vorrangig der ruhigen Erholung und dem Naturhaushalt, ebenso die als Grünzüge (teilweise mit Wasserflächen) angelegten rekultivierten Flächen (Schlangengraben und Indeflur). Diese rekultivierten Flächen zeichnen sich u. a. durch eine Vielzahl von verschiedenen Sekundärbiotopen mit unterschiedlichen Sukzessionsstadien aus. Die Indeaue dient dabei auch dem Arten- und Biotopschutz; lediglich die außerhalb der Indeflur liegenden Wegeflächen dienen der stillen Naherholung sowie der Besucherlenkung. Ebensolche Funktionen sollen in dem nördlichen Teil des sogenannten „Schlangengrabens“ entwickelt werden, der mit dem Blausteinsee auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler einen regional bedeutsamen Biotopverbund bildet. – Die an den bestehenden Tagebau Hambach angrenzenden Tagebaurandflächen (Sicherheitszone) dienen mit ihren naturnahen Laubholzanpflanzungen dem Immissionsschutz sowie als Potentialflächen zur Rückbesiedlung der rekultivierten Flächen und stehen ebenfalls im Verbund zu vorhandenen Altwaldbereichen. In den geschützten Gebieten finden überwiegend forstwirtschaftliche Nutzungen statt, die für diese traditionelle Kulturlandschaft der Börde charakteristisch sind und eine hohe Biodiversität und eine spezifische große Anzahl der nach § 42 BNatschG geschützten Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen und deren Lebensstätten aufweisen, die an diese Kulturlandschaften (teilweise außerhalb von FFH-Gebieten) gebunden sind. 2. Die Unterschutzstellung erfolgt a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere – zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der Kulturlandschaft mit Tier- und Pflanzenarten, die besonders oder streng geschützt sind und die auf eine naturverträgliche Pflege und Bewirtschaftung von forstwirtschaftlichen Flächen angewiesen sind; – zur Erhaltung von Sekundärbiotopen (offene Sand- und Kiesflächen, künstliche Gesteinsbiotope, Heidefluren, Feuchtbiotope, Stillgewässer) im Bereich der Außenkippen, Bergehalden und Abgrabungen mit ihrer spezifischen Flora und Fauna; – zur Erhaltung und Entwicklung der Indeflur (im Sinne des Leitbildes entsprechend dem wasserrechtlichen Planfeststellungsbescheid vom 10. September 1998) als innerhalb eines Migrationskorridors möglichst frei mäandrierenden Flachlandgewässers und ihrer Aue mit durch die Fließgewässerdynamik bedingten Laufverzweigungen, Uferabbrüchen, Anlandungen (Entstehung auetypischer Biotope) als Rückzugsräume für die auenspezifische Tier- und Pflanzenwelt; – zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwälder (mit Saum- und Waldrandstrukturen) wegen der hohen Bedeutung für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt in der ansonsten waldarmen Bördelandschaft sowie Förderung der naturnahen Entwicklung der vom Tagebau nicht erfassten Restflächen als ein wesentlicher Ausgangspunkt für die faunistische und floristische Wiederbesiedlung angrenzender, forstwirtschaftlich rekultivierter ehemaliger Tagebauflächen; – zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden, insbesondere der Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum; b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft, die insbesondere geprägt werden durch – Feldgehölze, Baumreihen und gehölzbestandene Graben- und Gewässersysteme als Bereicherung des Landschaftsbildes; c) gemäß § 21 Buchstabe c) LG wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere – wegen der Bedeutung für die siedlungsnahe, ruhige sowie landschaftsbezogene Erholung; – für die Naherholung, bei der das Natur- und Landschaftserlebnis im Vordergrund steht; – aufgrund der Bedeutung der naturnahen und wiederhergestellten Waldbestände für die ruhige Erholung und das Naturerlebnis. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_LSG-Dueren-Nord-2007.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 2027 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2007-11-27) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis (2025) übernommen. Dieses Objekt wurde zuvor unter der Bezeichnung LSG-Im nördlichen Teil des Kreises Düren (LSG-5003-0013) geführt und war durch das Amtsblatt vom 10.12.2007 unter Schutz gestellt. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Düren Gemeinde(n): Niederzier, Aldenhoven, Inden, Nörvenich, Titz, Jülich öffentlicher Report generiert:20250228 domainobjectid: 5087148 Edate: 20250227 |