|
LINFOS-Kennung: LSG-DN-00064 Schutzziel: Schutzzweck ist: - die Erhaltung und Wiederherstellung der Bördenlandschaft mit großflächigen Waldbeständen, Feldgehölzen, einer rekultivierten Halde und den von Lößmulden, Bachläufen und Saumbiotopen durchzogenen Ackerflächen für den Arten- und Biotopschutz (§ 21a LG), - die Erhaltung und Wiederherstellung des Biotopverbundes entlang der Bachläufe (§ 21 a LG), - die Erhaltung der Pufferfunktion für die z.T. landesweit bedeutsamen Naturschutzgebiete, insbesondere das Neffelbachtal (§ 21a LG), - die Stabilisierung des Wasserhaushaltes der Bachläufe(§ 21a LG), - die Erhaltung und Wiederherstellung des Erosionsschutzes auf den acker-baulich genutzten Talhängen (§ 21a LG), - wegen der besonderen Bedeutung der ausgedehnten Wälder und der Gemarkung Wollersheim in der Randzone des Naturparkes Nordeifel für die Erholung (§ 21c LG). Das LSG wird geprägt durch die nach Osten entwässernden parallel verlaufenden, schwach in die ackerbaulich genutzte Lößbörde eingetieften Muldentäler von Neffelbach und Wollersheimer Bach, die voneinander durch einen waldbedeckten Rücken (Wollersheimer Heide) und die forstlich rekultivierte ehem. Bergehalde des Füssenicher Sees getrennt werden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP3_Kreuzau-Nideggen_2005.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kreuzau-Nideggen (2005-03-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Dueren (2025) uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Düren Gemeinde(n): Nideggen öffentlicher Report generiert:20250228 domainobjectid: 5087121 Edate: 20250227 |