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LINFOS-Kennung: LSG-DN-00017 Schutzziel: Die Schutzausweisung der unter 2.3-12 bis 2.3-33 aufgeführten Landschaftsteile dient der Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, stellt einen ökologisch wertvollen und/oder prägenden Landschaftsteil dar und dient der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Zur Erreichung des Schutzzweckes (§ 21) werden insbesondere folgende nähere Bestimmungen getroffen: • keine Entwässerung des Gebietes, Sicherung des Wasserhaushaltes, • regelmäßige plenter- bzw. femelartige Waldbewirtschaftung, • Verhinderung weiterer Müllablagerungen und Beseitigung vorhandener Abfälle, • Sperrung der Wege im Auenbereich durch Zupflanzen, • Erhaltung einzelner Altbäume. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vettweiss_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vettweiss (2005-03-12)( Bem.: 2.Aenderung) LP Vettweiss alt (1981-10-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Dueren (2025) uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Düren Gemeinde(n): Vettweiss öffentlicher Report generiert:20250228 domainobjectid: 5087074 Edate: 20250227 |