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LINFOS-Kennung: LSG-BOT-00014 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb von großflächigen, zusammenhängenden Waldgebieten, - zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen im regionalen und überregionalen Waldbiotopverbund, - zur Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger und naturnaher bodensaurer Eichenwälder sowie bachbegleitender Erlen-Eschenwälder mit temporären und dauernd fließenden Bächen, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung nicht standortgerechter Rot-Eichen-, Lärchen- und Pappelwaldbestände, - zur Erhaltung von Altholzbeständen und Bachbereichen aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - als Puffer-Lebensraum zu den unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebieten, - zur Erhaltung reich strukturierter und naturnaher Waldsysteme mit besonderer Bedeutung für die naturbezogene Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop alt (1992-12-07) LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203778 Edate: 20260511 |