|
LINFOS-Kennung: LSG-BOT-00012 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung und Optimierung der Gehölzstrukturen in der kleinteilig gegliederten Landschaft, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionen innerhalb des regionalen Biotopverbundes, insbesondere durch Erhaltung und Optimierung der Fließgewässer und Auen mit bachbegleitenden Gehölzen, - zur Regeneration und Wiederherstellung auentypischer Lebensräume, - zur Erhaltung und Optimierung des Landschaftsraumes für den Arten- und Biotopschutz, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Landschaftsbilder für die die ruhige Feierabend- und Wochenenderholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) LP Bottrop alt (1992-12-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203776 Edate: 20260511 |