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LINFOS-Kennung: LSG-BOT-00009 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen des Wasser- und Klimaschutzes, Boden-, Biotop- und Artenschutzes, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung und Förderung einer reich strukturierten, bäuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch einen hohen Anteil von Grünland, Baumreihen und Hecken auszeichnet, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionen innerhalb des regionalen Biotopverbundes, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Landschaftsbilder der landschaftsraumtypischen, bäuerlichen Kulturlandschaft mit ihrer besonderen Bedeutung für die naturbezogene Erholung, - zur Erhaltung und Förderung der gliedernden Strukturen im Bereich des Golfplatzes für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2005-12-05) LP Bottrop alt (1992-12-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203773 Edate: 20260511 |