Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-BOT-00008
Gebietsname: LSG-Welheimer Mark

Digitalisierte Fläche: 69.5067 ha     offizielle Fläche: 71.6000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich,
- zur Erhaltung und Optimierung der Wald-, und Gehölzstrukturen als Lebens- und Rückzugsraum für die im Gebiet siedelnden Tier- und Pflanzenarten und als Trittsteine im regionalen Biotopverbund,
- zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Immissionsschutzfunktion der Wälder- und Gehölzstrukturen,
- zur Erhaltung und Entwicklung einer reich und vielfältig gegliederten Kulturlandschaft mit landschaftsraumtypischen Strukturen und Nutzungsformen innerhalb eines dicht besiedelten Ballungsraumes,
- zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Verbesserung der Gewässerstrukturen des Fließgewässers,
- zur Erhaltung und Entwicklung reich strukturierter und naturnaher Wälder im Übergang zur bäuerlichen Kulturlandschaft mit besonderer Bedeutung für die naturnahe, ruhige Feierabend- und Wochenenderholung.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bottrop alt (1992-12-07)
LP Bottrop (2015-12-05)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreisfreie Stadt: Bottrop

öffentlicher Report generiert:20260512      domainobjectid: 5203771     Edate: 20260511