Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-5209-0001
Gebietsname: LSG-In den Staedten Koenigswinter und Bad Honnef

Digitalisierte Fläche: 4649.8303 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Charakter und Schutzzweck der Gebiete
1. Der Charakter der Gebiete wird insbesondere durch die vulkanisch entstandene Geomorphologie geprägt. Hervorzuheben ist eine vielfältige Geländestruktur mit leicht hügeligen Formen und schwach eingeschnittenen Siefen und Bachtälern. Die Gebiete sind gekennzeichnet durch Laub- und Nadelwaldbestände sowie landwirtschaftlich genutzte, strukturierte Offenlandbereiche. Im westlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes befindet sich die Niederterrasse des Rheins.
Das Landschaftsbild wird in hohem Maße durch die vielfältigen Sichtbeziehungen zum Siebengebirge, in den vorderen Westerwald, in die Kölner Bucht sowie über das Pleisltal beeinflusst.
2. Die Unterschutzstellung erfolgt
a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere
– der landschaftlichen Vielfalt – geprägt durch die landwirtschaftlichen Nutzungsformen mit Grünland- und Ackerbereichen, Sonderkulturen und vielfältigen Strukturelementen wie Obstwiesen, Gehölz- und Baumgruppen, Hecken, gewässerbegleitenden Vegetationsstrukturen sowie weiteren Saumbereichen,
– der Waldbestände, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwäldern in naturräumtypischer Ausprägung,
– von Bächen und deren Auenbereichen sowie der landschaftsprägenden Siefen und Bachtäler mit vielfältigen Fließgewässerstrukturen und Feuchtbereichen,
– der alten Steinbrüche mit teilweise offenen Felsbereichen, Steilwänden und wassergefüllten ehemaligen Abbauflächen,
– der bestehenden natürlich geprägten Bereiche sowie der Bereiche mit Entwicklungspotenzial für den regionalen Biotopverbund und als Lebensraum für landschaftsräumtypische Tiere und Pflanzen,
– der Funktion als Puffer in den Randzonen der bestehenden Naturschutzgebiete,
– des Schutzes der Böden und ihrer Funktion als Filter und Speicher sowie als Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft,
– der Bedeutung des Raumes für den Wasserhaushalt als Einzugsbereich und Speicher von Oberflächenwasser und Grundwasser,
– der Sicherung klimatischer Ausgleichsräume,
– zum Schutz des Freiraumes zur Gewährleistung der Naturhaushaltsfunktionen,
– des Rheins und seiner Ufer mit Inseln und Buhnenbereichen in seiner Funktion als Fließgewässer-Lebensraum und überregionale Achse für den Biotopverbund;
b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft, die im Besonderen geprägt werden durch
– ein naturbetontes Landschaftsbild mit Waldbereichen, Bachtälern und Kuppenlagen sowie abwechslungsreichen Vegetations- und Nutzungsstrukturen,
– den Rhein und das Rheintal,
– vielfältige Blickbeziehungen insbesondere auf das Siebengebirge – ermöglicht durch die charakteristische Geländemorphologie sowie die abwechslungsreichen Gegebenheiten der Kulturlandschaft mit landwirtschaftlicher Nutzung, dörflicher Bebauung und Gehölz- und Waldbereichen;
c) gemäß § 21 Buchstabe c) LG wegen der besonderen Bedeutung der Landschaftsschutzgebiete für die Erholung, insbesondere für die landschaftsorientierte Naherholung sowie für das Natur- und Landschaftserleben in der Nähe städtischer Ballungsgebiete.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_k_2006_lsg_koenigswinter_bad honnef.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/amtsblatt_2026_04.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2006-08-31)
Amtsblatt (2026-01-26)( Bem.: Teilaufhebung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis (August 2015) übernommen. Die vorstehende Verordnung wurde mit Wirkung vom 26.01.2026 teilweise aufgehoben. Die Änderungen und der entfallende räumliche Geltungsbereich ergeben sich aus der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nummer 4, vom 26. Januar 2026. In den übrigen Bereichen bleiben der Charakter sowie der Schutzzweck gemäß § 21 LG NW unberührt (Feb.2026).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Bad Honnef, Königswinter


öffentlicher Report generiert:20260207      domainobjectid: 3933412     Edate: 20160920