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LINFOS-Kennung: LSG-5207-0001 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere aufgrund • der landschaftlichen Strukturvielfalt – geprägt durch die vorhandenen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Nutzungsformen – mit Grünland- und Ackerbereichen im Wechsel mit Obstkulturen und Strukturelementen, insbesondere Feldgehölzen, Hecken, Baumgruppen, Obstwiesen und Saumgesellschaften, • der Waldbestände, insbesondere zur Erhaltung von Laubwäldern in naturräumtypischer Entwicklung, • der Bachläufe und deren begleitenden Auenbereichen, • der Funktionen der naturnahen und natürlichen Bereiche für den Biotopverbund sowie als Regenerations- und Rückzugsraum für landschaftstypische Tiere und Pflanzen, • der Bedeutung der Gebiete als Produktionsgrundlage für den Obstanbau, die gärtnerische Nutzung sowie für die Land- und Forstwirtschaft, • der Funktionen der Böden als Filter und Speicher, • der Bedeutung der Gebiete für den Wasserhaushalt, insbesondere als Einzugsbereiche und Speicher von Oberflächenwasser und Grundwasser, • der Funktion der Gebiete als klimatisches Ausgleichsraum, • der Bedeutung des Freiraumes wegen seiner vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt; b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft, die im Besonderen geprägt werden durch • die landschaftsraumtypische Geländemorphologie, insbesondere im Drachenfelser Ländchen, • die Kulturlandschaft, die sich unter anderem durch einen hohen Anteil von Obstbauflächen, grünlandgeprägten Bachtälern und sonstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Strukturelementen, wie Baum- und Strauchgruppen, Obstwiesen und Hecken, auszeichnet, • die Waldflächen und den häufigen Wechsel mit Offenlandbereichen, die einen großen Anteil an erlebnisreichen Waldrandzonen bewirken, • die Perspektivenvielfalt, welche durch das Zusammenspiel der Geländeoberfläche und den Nutzungsstrukturen bedingt ist und abwechslungsreiche Ausblicke, insbesondere auf das Siebengebirge und in die Kölner Bucht, ermöglicht; c) gemäß § 21 Buchstabe c) LG wegen der besonderen Bedeutung der Landschaftsschutzgebiete für die Erholung, insbesondere für die Naherholung am Rande eines Ballungsraumes, bei der das Natur- und Landschaftserleben im Vordergrund steht. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_rhein_sieg_kreis_23_2025.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_k_2006_lsg_alfter_wachtberg.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2025, außerkraft: 2027 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2006-08-31) Amtsblatt (2025-06-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( April.2026). Das Landschaftsschutzgebiet 'LSG-In den Gemeinden Alfter und Wachtberg im Rhein-Sieg-Kreis‘ (Kennung LSG-5207-0001) wurde nach der Veröffentlichung des Landschaftsplans Alfter am 26.03.2026 verkleinert. Teile des bisherigen Gebietes im Gemeindegebiet Alfter werden seitdem unter den neuen Kennungen LSG-SU-00009 bis LSG-SU-00022 geführt.Die verbleibende Fläche des ursprünglichen Gebietes behält weiterhin die bisherige Bezeichnung und Kennung. Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.05.2025 hebt die Verordnung über die 'Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg' vom 31.08.2006 teilweise auf (Bebauungsplan Nr. 92 Alfter Nord II) (Stand 09.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis (August 2015) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Wachtberg öffentlicher Report generiert:20260509 domainobjectid: 4349701 Edate: 20180223 |