Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-5005-0014
Gebietsname: LSG-Peringssee

Digitalisierte Fläche: 99.7820 ha     offizielle Fläche: 99.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: keine Angabe

Schutzziel:
Das Gebiet wird geschützt:
1) - zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§ 26 Abs.1 Nr.1 BNatSchG), insbesondere
- wegen des landschaftsökologischen Wertes des Landschaftsraumes und zur Erhaltung ökologischer Funktionen, zur Erhaltung und Schaffung geeigneter Voraussetzungen und Maßnahmen für die Entwicklung des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
- zur Klimaverbesserung und als Immissionsschutz durch Erhalt landschaftlicher Freiräume mit Vegetations- und Gehölzstrukturen zur Ausgleichsfunktion.
- zur Sicherung des biotischen Potentials, der ökologischen Wertigkeit und des ökologischen Entwicklungspotentials der Landschaft.
- zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung des Still- und Fließgewässerökosystems, der Feuchtbiotope, der Tümpel und Gräben, der Ufer- und Gewässervegetation, der Grünland-, Kräuter-, Stauden- und Sukzessionsflächen, der Orchideenstandorte, der Gehölzbestände, der Waldflächen und der Obstwiese.
- zur Entwicklung und ökologischen Aufwertung des Gebietes als naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen, insbesondere für Wasservögel, Amphibien, Reptilien und Libellen sowie für die Haselmaus.
- wegen der reich gegliederten Landschaftsräume und der vielfältigen Vegetations- und Biotopstrukturen als Trittsteinbiotop und wegen der Vernetzungsfunktion innerhalb eines Biotopverbundes.
- als Regenerationspotential zur Wiederbesiedlung des Tagebaus.
2)- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs.1 Nr.2 BNatSchG), insbesondere
- wegen der Bedeutung der vielfältigen und struk-turreichen Vegetations-, Biotop- und Land-schaftsstrukturen für das Landschaftsbild.
- zur Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Freiräume mit natürlichen Landschaftselementen und Grünstrukturen zwischen den Siedlungsbereichen.
3) - wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung ((§ 26 Abs.1 Nr.3 BNatSchG), insbesondere
- wegen der Bedeutung für die ruhige, naturbezogene, ortsnahe Erholung im Zentrum angrenzenden Siedlungsbereiche.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Tagebaurekultivierung Nord_Text_9.énderung.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Tagebaurekultivierung Nord (2016-04-12)( Bem.: 9.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
keine Angabe

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Erft-Kreis Gemeinde(n): Bedburg, Bergheim


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3933155     Edate: 20160920