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Schutzzweck Die Festsetzung erfolgt insbesondere - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschafts- und Ortsbilds, - zur Erhaltung der struktur- und grenzlinienreichen Offenlandbereiche mit Hecken, Obstwiesen, Gebüschen und Gehölzsäumen zwischen den Siedlungsbereichen und den geschlossenen Waldflächen, - zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
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