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LINFOS-Kennung: LSG-4807-0017 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a, b und c LG, insbesondere 1. zur Erhaltung der klimatischen Ausgleichs-und Gliederungsfunktionen zwischen den Siedlungsräumen Düsseldorf und Hilden, 2. wegen der Biotopqualitäten der Wälder und der Biotoppotentiale der Gewässer als Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere, 3. wegen der Schönheit der mit Wäldern, Bächen, landwirtschaftlichen Flächen und einem Park ausgestatteten Landschaft und 4. zur Erhaltung und Entwicklung der Erholungsbedeutung der Landschaft. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Duesseldorf_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1971, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1971-06-02) LP Düsseldorf (2011-05-21)( Bem.: 1.Aenderung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt Düsseldorf uebernommen. (Dig. April 2016). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Düsseldorf öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932937 Edate: 20160920 |