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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - wegen der hohen Bedeutung für die Erholung für den Verdichtungsraum Vohwinkel/Sonnborn, - wegen der besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild, - zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - zur Erhaltung der Pufferfunktion zwischen Stadtrand und NSG Burgholz.
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