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LINFOS-Kennung: LSG-4707-0028 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a, b und c LG, insbesondere 1. zur Erhaltung der grundwassernahen großen Waldgebiete als Raum für relativ ungestörte Grundwasserneubildung und wegen der klimatischen Aus-gleichs-und Lärmschutzfunktionen für den Siedlungsraum, 2. zur Erhaltung und Entwicklung der Biotopfunktionen der Wälder und Kiesseen, 3. zur Erhaltung der Fließgewässer und Verbesserung deren Biotoppotentiale, 4. wegen der Schönheit des Landschaftsbildes und 5. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Duesseldorf_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1971, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1971-06-02) LP Düsseldorf (2011-05-21)( Bem.: 1.Aenderung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt Düsseldorf uebernommen. (Dig. April 2016). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Düsseldorf öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932822 Edate: 20160920 |