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LINFOS-Kennung: LSG-4606-0013 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der Bedeutung der Wegränder, Böschungen und Deiche im Rheinvorland als Standorte einer krautreichen Vegetation mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Pflanzenarten, - der Bedeutung des Rheinvorlandes als Nahrungsund Überwinterungsgebiet für zahlreiche zum Teil gefährdete Vogelarten, - der Bedeutung des Teiches am Holtumer Hof als Laichbiotop zahlreicher zum Teil gefährdeter Amphibienarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdige Gebiete 48 und 57) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, das Naturerlebnis und die Erholung, den Sicht-, Immissions-und Erosionsschutz. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932635 Edate: 20160920 |