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LINFOS-Kennung: LSG-4606-0010 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - seiner hohen strukturellen Vielfalt, - der artenreichen alten Gehölzbestände, - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop einer gefärdeten Vogelart (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdige Gebiete 39 und 40) der Bedeutung der Gehölzbestände für den Sicht- und Immissionsschutz seiner Bedeutung für den Klimaausgleich. 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente der zum Teil naturnahen Ausprägung der Auenbereiche des kulturhistorischen Dokumentes Kopfbaumlandschaft in einem dicht besiedelten Umland. 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner hohen bis mittleren Bedeutung für das Naturerleben und seiner hohen Nutzbarkeit für die Naherholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie im September 2010 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932632 Edate: 20160920 |