Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4518-0020
Gebietsname: LSG FFH-Gebiet Fürstenberger Wald

Digitalisierte Fläche: 1492.3940 ha     Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere
- zur Erhaltung und Entwicklung der
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und
Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Hainsimsen-
Buchenwälder, zahlreicher Quellen und naturnahen Bachläufen mit Unterwasservegetation und bachbegleitenden Grünlandgesellschaften sowie Erlen-Eschenwälder und Bruchwälder auszeichnet,
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß
Anhang I der FFH-Richtlinie:
Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
(Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer
Lebensraum),
Hainsimsen-Buchenwald
(Natura 2000-Code 9110)
Fließgewässer mit Unterwasservegetation
(Natura 2000-Code 3260)
Magere Flachland-Mähwiesen (Natura
2000-Code 6510)

Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichen Interesse
nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
weitere gefährdete Vogelart
Schwarzspecht
Grauspecht
Mittelspecht
Raufußkauz
Rotmilan
Groppe
Bachneunauge
Hirschkäfer

Bei diesem Gebiet handelt es sich um einen Teilbereich des FFH-Gebietes 2Bredelar, Stadtwald Marsberg und Fürstenberger Wald" (DE-4518-305).
Dieses ist Bestandteil des kohärenten ökologischen Netzes "Natura 2000" gemäß Art. 3 Abs. 1 der "Richtlinie
92/43/ EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl.
EG Nr. L 206 S. 7), geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).
Das Laubwaldgebiet ist durch seine Größe und Ausprägung, durch das Netz von Quellbächen und naturnahen Fließgewässern mit ihren Auewäldern
sowie der nahezu vollständig ausgebildeten
Avifauna von landesweit herausragender Bedeutung als wichtiges Vernetzungselement und Refugialraum.
Zentrales Ziel ist der Schutz, die Erhaltung
und Entwicklung der alt- und totholzreichen altersheterogenen Hainsimsen- Buchenwälder sowie die Optimierung und Vermehrung der Erlen-
Eschen- und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und in ihrer standörtlichen
typischen Variationsbreite, der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Fließgewässer, die Erhaltung
und Verbesserung der ungestörten Brut- und Nahrungshabitate u.a. des weitere gefährdete Vogelartes sowie der unterschiedlichen Feuchtgrünlandflächen,
Hochstauden- und Seggenfluren in den Bachtälern.
Zur weiteren Optimierung zählt auch die mittelfristige Umwandlung von Nadelholzbeständen in standortgerechte Laubwälder, die Entfichtung entlang
der Fließgewässer und der Erhalt des Anteils artenreicher Eichenmischwälder.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bueren Wuennenberg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1996, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Büren-Wünnenberg (2007-03-22)( Bem.: 1.Änderung)
LP Büren-Wünnenberg alt (1996-12-21)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis PB (Mai 2013) übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Wünnenberg


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3929054     Edate: 20160920