Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4517-0011
Gebietsname: LSG FFH-Gebiet Leiberger Wald

Digitalisierte Fläche: 5.7921 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere
- zur Erhaltung und Entwicklung der
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten
von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten am Rande eines großflächigen, zusammenhängenden
Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder sowie Feuchtwälder und einzelne Grünlandflächen im Bereich vielfältig strukturierter Quellen und Bachtäler auszeichnet,
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um den folgenden natürlichen Lebensraum gemäß
Anhang I der FFH-Richtlinie:
Fließgewässer mit Unterwasservegetation
(Natura 2000-Code 3260)
Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichen
Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
Groppe
weitere gefährdete Vogelart
Mittelspecht
Schwarzspecht
Grauspecht
Rotmilan

Bei diesem Gebiet handelt es sich um randliche Teilflächen des FFH-Gebietes "Leiberger Wald" (DE-4517-303). Dieses ist Bestandteil des kohärenten
ökologischen Netzes "Natura 2000" gemäß Art. 3 Abs. 1 der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), geändert durch die Richtlinie
97/62/EWG vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Überwiegend wurde das FFH-Gebiet als Naturschutzgebiet "Leiberger Wald" und
"Lühlingsbach - Nettetal" festgesetzt.
Das Gebiet zeichnet sich durch eine landesweit bedeutsame Vergesellschaftung von FFH-relevanten
Lebensraumtypen aus. Der zusammenhängende
Waldkomplex stellt im Rahmen des Biotopverbundes einen wichtigen Refugial- und Ausbreitungsraum
für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Waldökosysteme im Übergang zwischen Sauerland und Paderborner Hochfläche dar.
Zentrales Ziel dieses Landschaftsschutzgebietes
ist der Schutz, die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Fließgewässer, der Quellen sowie der unterschiedlichen Feuchtgrünlandflächen,
Hochstauden- und Seggenfluren in den Bachtälern sowie der Feuchtwälder mit ihren typischen Entwicklungsstufen und standörtlichen typischen Variationsbreite.
Zur weiteren Optimierung zählen die mittelfristige Umwandlung von Nadelholzbeständen in standortgerechte Laubwälder und die Extensivierung
der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bueren Wuennenberg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1996, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Büren-Wünnenberg (2007-03-22)( Bem.: 1.Änderung)
LP Büren-Wünnenberg alt (1996-12-21)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis PB (Mai 2013) übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Paderborn Gemeinde(n): Wünnenberg, Büren


öffentlicher Report generiert:20250121      domainobjectid: 3929003     Edate: 20160920