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LINFOS-Kennung: LSG-4508-0019 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt nach § 21 LG insbesondere a) zur Erhaltung eines Parkgeländes mit seinem wertvollen Baumbestand sowie wegen der Bedeutung des Gebietes für b) die Erholung, c) den Arten- und Biotopschutz, d) den Immissionsschutz; e) das Klima; f) den Erosions- und Bodenschutz und wegen g) der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie h) der dendrologischen Bedeutung. Links auf externe DokumenteY:\LANUV\Abt2\FB21\fs-lsg\E_Dokumente\LP Essen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 1992, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Essen (1992-04-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:25.000 Allgemeine Bemerkungen: Die Stadt Essen hat aus juristischen Gründen ihre LSG nicht in digitaler Form vorliegen. Digitalisierung nach Papiervorlage (Mai 2015). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Essen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932567 Edate: 20160920 |