Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4506-0019
Gebietsname: LSG-Sportpark Wedau, Barbarasee und angrenzende Bereiche

Digitalisierte Fläche: 76.9222 ha     offizielle Fläche: 77.2800 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c)
Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz
- seiner hohen strukturellen Vielfalt
- der zum Teil gut ausgebildeten Pflanzengesellschaften
- seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsgebiet
zahlreicher u.a. gefährdeter Vogelarten
- des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten
(vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdige Gebiete
29 und 30)
der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Waldflächen
seiner Bedeutung für den Klimaausgleich
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
der gliedernden und belebenden Wirkung der Wald-und Gewässerränder
3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seines hohen Erlebniswertes und seiner hohen Nutzbarkeit für die Erholung seiner Bedeutung als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Sportpark Wedau.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932505     Edate: 20160920