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LINFOS-Kennung: LSG-4506-0017 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der zum Teil hohen strukturellen Vielfalt, - der Bedeutung als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet zahlreicher zum Teil seltener und gefährdeter Vogelarten der artenreichen Vegetation der Brachflächen der Sicht- und Immissionsschutzfunktionen der Waldflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, den Erosionsschutz sowie für das Naturerlebnis und die Erholung 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Waldränder und Gehölzbestände in Teilbereichen der zum Teil naturnahen Ausprägung der Auenbereiche des prägenden Landschaftsteiles Ruhrufer, 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner mittleren Bedeutung für das Naturerleben und der mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung (Wegenetz). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932503 Edate: 20160920 |