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LINFOS-Kennung: LSG-4506-0016 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt der Waldbestände, - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher zum Teil seltener Vogelarten, - der Bedeutung der Teiche als Laichbiotope mehrerer Amphibienarten, - des Vorkommens zahlreicher, zum Teil gefährdeter Pflanzenarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 25) der Sicht-, Immissions- und Bodenschutzfunktion der Waldflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich. 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der Waldränder und sonstigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente der Bergkuppe und der Terrassenkante als prägende Landschaftsteile 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und der hohen Nutzbarkeit für die Naherholung seiner Bedeutung als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932502 Edate: 20160920 |