Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4506-0011
Gebietsname: LSG-Rheinauenbereiche Moerser Grinden, Schreckling, Rheinau

Digitalisierte Fläche: 70.1412 ha     offizielle Fläche: 69.3700 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c)
Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz
- seiner Bedeutung als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet zahlreicher zum Teil seltener und
gefährdeter Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 19) der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Waldflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes,
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
der gliedernden und belebenden Wirkung der Gehölzbestände und des Waldrandes seiner Bedeutung als naturnahes für das Landschaftsbild
typisches Überschwemmungsgebiet des Rheins
des prägenden Landschaftsteiles Rheinufer
3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner mittleren bis hohen Bedeutung für das Naturerleben und seiner mittleren Nutzbarkeit für die
Naherholung.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932497     Edate: 20160920