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LINFOS-Kennung: LSG-4506-0011 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - seiner Bedeutung als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet zahlreicher zum Teil seltener und gefährdeter Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 19) der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Waldflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Gehölzbestände und des Waldrandes seiner Bedeutung als naturnahes für das Landschaftsbild typisches Überschwemmungsgebiet des Rheins des prägenden Landschaftsteiles Rheinufer 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner mittleren bis hohen Bedeutung für das Naturerleben und seiner mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932497 Edate: 20160920 |