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LINFOS-Kennung: LSG-4506-0007 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der Bedeutung der Waldflächen für den Sicht- und Immissionsschutz sowie für den Klimaausgleich seines Potentials zur Herstellung, bzw. Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Sicht- und Immissionsschutz, das Naturerlebnis und die Erholung, 2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner mittleren Bedeutung für das Naturerleben und der hohen bis mittleren Nutzbarkeit für die Erholung als wohnungsnaher innerstädtischer Freiraum (Wanderwege entlang des Kanals). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932493 Edate: 20160920 |