Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4506-0007
Gebietsname: LSG-Freiflaechen oestlich und westlich des Rhein-Herne-Kanals

Digitalisierte Fläche: 30.2487 ha     offizielle Fläche: 29.5100 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) und c) Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
der Bedeutung der Waldflächen für den Sicht- und
Immissionsschutz sowie für den Klimaausgleich
seines Potentials zur Herstellung, bzw. Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Sicht- und Immissionsschutz, das Naturerlebnis
und die Erholung,
2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner mittleren Bedeutung für das Naturerleben
und der hohen bis mittleren Nutzbarkeit für die Erholung
als wohnungsnaher innerstädtischer Freiraum
(Wanderwege entlang des Kanals).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung im September 2010 uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932493     Edate: 20160920