Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4506-0006
Gebietsname: LSG-Waldgebiet, Baggersee, Vogelwiese

Digitalisierte Fläche: 38.0664 ha     offizielle Fläche: 36.2300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c)
Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz
- der hohen strukturellen Vielfalt,
- der Bedeutung der Waldflächen als Brut-, Rastund
Nahrungsbiotop zahlreicher u.a. seltener
Vogelarten,
- der Bedeutung als Lebensraum zahlreicher Insektenarten
- des Vorkommens einer Amphibienart
(vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges
Gebiet 12) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich
der Immissionsschutzfunktion der Waldflächen
seines Potentials zur Herstellung von Leistungen
des Naturhaushaltes für den Sicht- und Immissionsschutz
2. wegen der Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes,
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
der raumgestaltenden Wirkung der Wald- und Gewässerränder sowie der Gehölzbestände
3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner mittleren bis hohen Bedeutung für das Naturerleben und seiner mittleren bis hohen Nutzbarkeit
für die Naherholung in einem dicht besiedelten Umfeld.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932492     Edate: 20160920