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LINFOS-Kennung: LSG-4506-0002 Schutzziel: Die Festsetzungen erfolgen gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der zum Teil hohen strukturellen Vielfalt, - seiner Bedeutung als Brut-, Rast-und Nahrungsbiotop zahlreicher, zum Teil seltener und gefährdeter Vogelarten, - der artenreichen und typischen Vegetation der Rheindeiche mit gut ausgebildeten Pflanzengesellschaften und zum Teil seltenen und gefährdeten Pflanzenarten und einer artenreichen Insektenfauna (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 11) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der bewaldeten Halde und der Hochufer 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente und der naturnahen Ausprägung der Altarmbereiche in der "Kniep- -Alsumer-Ward" des prägenden Landschaftsteiles Rheinufer seiner Bedeutung als zum Teil naturnahes für das Landschaftsbild typisches Überschwemmungsgebiet des Rheins 3. der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner mittleren Bedeutung für das Naturerleben und seiner mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932488 Edate: 20160920 |