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LINFOS-Kennung: LSG-4505-0005 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der Funktion des Waldgebietes für den Biotop- und Artenschutz, - seiner hohen strukturellen Vielfalt, - seiner lokalen Bedeutung als Inselbiotop inmitten landwirtschaftlicher Nutzflächen, - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 32) der Bedeutung der Waldflächen für den Sicht- und Immissionsschutz seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, das Naturerlebnis und die Erholung, den Erosions- und den Sichtschutz 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der Waldränder und sonstiger gliedernder und belebender Landschaftselemente in Teilbereichen, 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner hohen bis mittleren Bedeutung für das Naturerleben und seiner hohen bis mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung (Wirtschaftswegenetz). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932460 Edate: 20160920 |