Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4505-0002
Gebietsname: LSG-Schwafheimer Bruch

Digitalisierte Fläche: 60.2556 ha     offizielle Fläche: 58.4900 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c)
Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz
- seiner hohen strukturellen Vielfalt,
- des artenreichen zum Teil alten Gehölzbestandes
- seiner Bedeutung als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop
zahlreicher zum Teil gefährdeter Vogelarten,
- des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten
(vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges
Gebiet 31) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich
seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes
für den Biotop- und Artenschutz und den Sichtschutz,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und
belebenden Landschaftselemente der Terrassenkante als prägender Landschaftsteil des zum Teil naturnah ausgeprägten Charakters der Bachauen.
3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seines hohen Erlebniswertes und seiner hohen bis
mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung als zum
Teil siedlungsnaher Grünzug.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932459     Edate: 20160920