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LINFOS-Kennung: LSG-4407-0011 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und c) LG 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Gebiet wird im wesentlichen bestimmt durch: - die Feldflur mit ihren vielfältigen Säumen und Feldgehölzen, - das Feldgehölz östlich der A 31 und nördlich des Gewerbegebietes Wiesenbusch, - die Stieleiche im Hofbereich des Vöinghofes an der Hornstraße, - die Bachsysteme mit z. T. naturnahen Bachbett- und Saumstrukturen, - die baumbestandenen Einzelhöfe mit Obstwiesen. - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. - der besonderen Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gladbeck_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gladbeck_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2001, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gladbeck (2001-03-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Angrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Gladbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932346 Edate: 20160920 |