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LINFOS-Kennung: LSG-4407-0006 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a) und c) LG 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Gebiet wird im wesentlichen bestimmt durch: - den offenen landwirtschaftlich genutzten Freiraum, - die bewachsenen Geländekanten und Heckenstrukturen, - die brachgefallenen landwirtschaftlichen Bereiche, 2. wegen der Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gladbeck_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gladbeck_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2001, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gladbeck (2001-03-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Die Festsetzung des temporaeren LSG tritt mit der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. &34 BauGB der Stadt Gladbeck ausser Kraft. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Gladbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932341 Edate: 20160920 |