LINFOS-Kennung: LSG-4407-0005 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchst. a und c LG, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung des wertvollen Waldbestandes, mit zum Teil gut ausgebildeter Strauch- und Krautschicht als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, - zur Erhaltung und Entwicklung der Altholzbestände mit besonderer Bedeutung für Höhlenbrüter, - zur Erhaltung der Brut- und Nahrungsbiotope zahlreicher Vogelarten, insbesondere der Singvögel, - zur Erhaltung des Lebensraumes für Kleinsäuger, - wegen der Bedeutung der Waldflächen für den Klimaausgleich, den Lärm- und Immissionsschutz, - wegen der Bedeutung des Parkes für die lokale Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Oberhausen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1996, Inkraft: 1996, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Oberhausen (1996-05-02) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der Stadt Oberhausen (im Juni 2013) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Oberhausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932340 Edate: 20160920 |