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LINFOS-Kennung: LSG-4407-0002 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchst. a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der artenreichen und wertvollen Gehölze (Birkenbruch, Erlen-Ufergehölz, Bruchweidengebüsch) entlang des Bachlaufes, - zur Erhaltung der Brut- und Nahrungsbiotope zahlreicher Vogelarten, - zur Erhaltung und Entwicklung von Grünlandbrachen, Heideflächen und Nasswiesen im oberen Reinersbachtal, - zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes für verschiedene Amphibienarten und zahlreiche Insektenarten, - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Reinersbaches - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes durch die gliedernde und belebende Wirkung der Gehölzbestände, Waldränder und des Bachlaufes - wegen der Bedeutung der Waldflächen für den Klimaausgleich, den Lärm- und Immissionsschutz, - wegen der Bedeutung des siedlungsnahen Freiraumes für die lokale naturnahe Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Oberhausen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1996, Inkraft: 1996, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Oberhausen (1996-05-02) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der Stadt Oberhausen (im Juni 2013) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Oberhausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932337 Edate: 20160920 |