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LINFOS-Kennung: LSG-4406-0019 Schutzziel: Die Festsetzungen erfolgen gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der zum Teil hohen strukturellen Vielfalt, - seiner Bedeutung als Brut-, Rast-und Nahrungsgebiet zahlreicher, zum Teil seltener und gefährdeter Vogelarten, - der artenreichen Vegetation der Brachflächen mit zum Teil seltenen Arten, - des Vorkommens gefährdeter Säuge-tierarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdige Gebiete 10 und 13) seines Potentials zur Verbesserung von Leistungen des Naturhaushaltes ür den Biotop- und Artenschutz, das Naturerlebnis und die Erholung seiner Bedeutung für den Klimaausgleich 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Landschaftsbestandteile, bzw. des kulturhistorischen Dokumentes Heckenlandschaft, im Bereich Niederhalen des prägenden Landschaftsteiles Rheinufer seiner Bedeutung als naturnahes für das Landschaftsbild typisches Überschwemmungsgebiet des Rheines, 3. der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner mittleren bis hohen Bedeutung für das Naturerleben und seiner geringen bis mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932334 Edate: 20160920 |