Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4406-0018
Gebietsname: LSG-Binsheimer Feld

Digitalisierte Fläche: 411.9194 ha     offizielle Fläche: 412.8800 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner Bedeutung für den Klimaausgleich
seiner Bedeutung als Nahrungs- und Durchzugsgebiet
für zahlreiche, zum Teil gefährdete Vogelarten
(vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges
Gebiet 7) seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, das Naturerlebnis und die Erholung, die Sicherung der
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (Ww) und den Erosionsschutz.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932333     Edate: 20160920