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LINFOS-Kennung: LSG-4406-0017 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt, - der alten und artenreichen Gehölzbestände - der Bedeutung als Lebensraum mehrerer zum Teil gefährdeter Amphibienarten, - der Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher, zum Teil gefährdeter Vogelarten - des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten und einer seltenen Pflanzenart (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 6) 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Bedeutung für den Klimaausgleich der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente und der naturnahen Ausprägung der Altstromrinnenbereiche der Terrassenkante als prägender Landschaftsteil 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und seiner mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932332 Edate: 20160920 |