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LINFOS-Kennung: LSG-4406-0016 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt, - der lokalen Bedeutung des Mattlerbusches als Inselbiotop, - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher, insbesondere höhlenbrütender Vogelarten seiner Bedeutung als Standort zum Teil seltener Pflanzenarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 5) der Bedeutung der Waldflächen für den Klimaausgleich der Immissionsschutzfunktion der Waldflächen 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Waldränder und Gehölzbestände 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und der hohen Nutzbarkeit für die Naherholung inmitten eines dicht besiedelten Raumes seiner Bedeutung als Bestandteil des Freizeit- und Erholungsschwerpunktes Revierpark Mattlerbusch. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932331 Edate: 20160920 |