Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-4406-0016
Gebietsname: LSG-Mattlerbusch und Freizeitpark Hamborn

Digitalisierte Fläche: 29.5099 ha     offizielle Fläche: 29.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c)
Landschaftsgesetz
1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz
- der hohen strukturellen Vielfalt,
- der lokalen Bedeutung des Mattlerbusches als
Inselbiotop,
- seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop
zahlreicher, insbesondere höhlenbrütender Vogelarten
seiner Bedeutung als Standort zum Teil seltener
Pflanzenarten (vergleiche Grundlagenkarte II b:
Schutzwürdiges Gebiet 5) der Bedeutung der Waldflächen für den Klimaausgleich der Immissionsschutzfunktion der Waldflächen
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
der gliedernden und belebenden Wirkung der Waldränder und Gehölzbestände
3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
seines hohen Erlebniswertes und der hohen Nutzbarkeit für die Naherholung inmitten eines dicht besiedelten Raumes seiner Bedeutung als Bestandteil des Freizeit- und Erholungsschwerpunktes Revierpark Mattlerbusch.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3932331     Edate: 20160920