|
LINFOS-Kennung: LSG-4406-0015 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt, - der Bedeutung der Waldfläche als Brut-, Rastund Nahrungsbiotop für zahlreiche u.a. seltene und gefährdete Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 2) der Bedeutung der Brachfläche als Standort einer artenreichen Flora und Lebensraum für Insekten der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Waldfläche gegenüber der geplanten BAB 59 n der Bedeutung der Waldfläche für den Klimaausgleich, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung des Waldrandes und der Gehölzbestände 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und der Nutzbarkeit für die Naherholung seiner Bedeutung als Grünverbindung zwischen Vierlinden und der Rheinaue Walsum. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932330 Edate: 20160920 |