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LINFOS-Kennung: LSG-4406-0010 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchst. a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung der Wiesen- und Weidenlandschaft im grundwassergeprägten Bachtal der Tüsselbeck, - zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen zum Teil naturnahen Waldbestände mit lokaler Bedeutung - zur Erhaltung und Wiederherstellung der einzigen Düne Oberhausens mit ihrem erhaltenswerten Baumbestand, - zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Kleingewässer wie des Ringofenteiches und des Flachsteiches als Laichbiotope für Amphibien sowie als Lebensraum für Fische, Libellen und Wasserinsekten, - zur Erhaltung von Brut- und Nahrungsbiotopen für zahlreiche Vogelarten (insbesondere Höhlenbrüter und Wasservögel), - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes durch die gliedernde und belebende Wirkung der Gehölzbestände, Waldränder, Fließgewässer und Brachflächen, - wegen der Bedeutung des Gebietes für die lokale naturnahe Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Oberhausen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1996, Inkraft: 1996, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Oberhausen (1996-05-02) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der Stadt Oberhausen (im Juni 2013) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Oberhausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932325 Edate: 20160920 |