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LINFOS-Kennung: LSG-4406-0002 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt des Rheinvorlandes - der Bedeutung als Ergänzungsfläche zum benachbarten Naturschutzgebiet Rheinaue Walsum (vergleiche 2. seiner Bedeutung für den Klimaausgleich wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Bedeutung als naturnahes für das Landschaftsbild typisches Überschwemmungsgebiet des Rheins der gliedernden und belebenden Wirkung der Landschaftsbestandteile 3. des prägenden Landschaftsteiles Rheinufer wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner mittleren bis hohen Bedeutung für das Naturerleben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Duisburg) Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932317 Edate: 20160920 |