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LINFOS-Kennung: LSG-4405-0016 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt, - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher, zum Teil seltener und gefährdeter, insbesondere höhlenbrütender Vogelarten - der artenreichen Vegetation der Aue und des Waldgebietes mit gut ausgebildeten Pflanzengesellschaften und zum Teil seltenen Pflanzenarten, - des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 9) der Bedeutung der Waldflächen für den Sicht- und Immissionsschutz sowie für den Klimaausgleich 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gut entwickelten Waldränder und Gehölzbestände 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und der hohen Nutzbarkeit für die Erholung seiner Bedeutung als Bestandteil des Freizeit- und Erholungsschwerpunktes Baerler Busch/Lohheidesee. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932306 Edate: 20160920 |