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LINFOS-Kennung: LSG-4309-0021 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG zu 1) - zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen bestimmt durch: - durch den offenen landwirtschaftlich genutzten Freiraum, - wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2012, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Recklinghäuser Höhenrücken (2012-11-22)( Bem.: LP Vestischer Hoehenruecken) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis RE (Januar 2013) übernommen. Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. 10 tritt mit der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Bau GB der Stadt Herten ganz oder in Teilen außer Kraft. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Oer-Erkenschwick öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932249 Edate: 20160920 |