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LINFOS-Kennung: LSG-4309-0010 Schutzziel: Die Unterschutzstellung dient den nachfolgend aufgeführten Zwecken: - Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts soll bis zur Haldenschüttung erhalten werden. Der Naturhaushalt wird hier z.Zt. wesentlich durch die ökologische Struktur des Waldes mit seinen Wohlfahrtswirkungen (u.a. Immissions- und Sichtschutz), durch die landwirtschaftlichen Flächen mit den eingestreuten ökologisch wertvolleren Bereichen (z.B. Randbiotope) sowie durch die Wechselbeziehungen zwischen allen diesen Lebensräumen bestimmt. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts soll nach Abschluß der als Eingriff anzusehenden Haldenschüttung wieder hergestellt werden. Die Nutzungsfähigkeit des Bodens soll zur Haldenschüttung erhalten und nach der Haldenschüttung wieder hergestellt werden (§ 21 Buchst. a LG). - Die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, die insbesondere auf der optischen Wirkung des Waldes und der landwirtschaftlichen Flächen (jeweils für sich) sowie auf dem intensiven Wechsel zwischen Wald und Feld beruhen, sollen bis zur Haldenschüttung erhalten werden (§ 21 Buchst. b LG). - Der besonderen Bedeutung für die Stadtranderholung, die das Gebiet aufgrund seiner Vielfalt und Schönheit und wegen seiner Lage besitzt, soll Rechnung getragen werden (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Die Haard_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Die Haard_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Die Haard (1990-12-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Oer-Erkenschwick, Datteln öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932238 Edate: 20160920 |