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LINFOS-Kennung: LSG-4307-0008 Schutzziel: Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet soll die vorhandenen positiven Schutzfunktionen für den Naturhaushalt, seinen eigenen Landschaftscharakter sowie die damit verbundenen Erholungspotenziale sichern. Dieser Freiraum südlich der Stadt Dorsten wird durch überwiegend landwirtschaftliche Nutzung auf sandigen bis lehmigen, meist grundwasserbeeinflussten Standort-verhältnissen geprägt. Seine Äcker, Grünländereien und Waldbestände dienen der Grundwasseranreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftproduktion und haben somit ausgleichende Wirkungen für die sich nördlich anschließenden Siedlungs- und Gewerbeflächen der Stadt Dorsten. Für die Pflanzen- und Tierwelt haben die Hecken, Baumreihen und Grünlandflächen und Laubmisch-waldkomplexe, von Gräben durchzogen, eine besondere Bedeutung neben den intensiv genutzten Ackerflächen. Auch der Schölzbach weist noch eine naturnahe Aue mit Grünland und begleitenden Auengehölzen sowie Hochstaudenfluren auf. Aus diesem landschaftlichen Mosaik resultiert ein vielgestaltiges Landschaftsbild mit einem hohen Erlebniswert. Das Gebiet eignet sich daher besonders zur extensiven Naherholung für die angrenzenden Ortslagen von Dorsten und Marl. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-11-22) Amtsblatt alt (1988-12-03) Amtsblatt alt (2008-12-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Dorstener Ebene. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Dorsten öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932206 Edate: 20160920 |