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LINFOS-Kennung: LSG-4209-0009 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen bestimmt durch: - die durch Gehölzstreifen und zahlreiche Kleingewässer angereicherten Grünländer - die besonders schutzwürdigen Böden - die Mischwälder im Linnert auf Binnendünen - der gesamte Biotopkomplex als Lebensraum für die heimische Vogelwelt im Sinne der Vogelschutzrichtlinie - der Heubach mit angrenzenden Grünländern zu 3) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung - die großräumigen Wälder im Linnert zur stillen Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: (keine Angabe) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Seengebiet Haltern. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). Erneut dig. LP Haltern. (September 2016). LSG kleiner. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Haltern öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932052 Edate: 20160920 |