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Die Festsetzung als LSG erfolgt zur
-Erhaltung eines mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen reichhaltig ausgestatteten Landschaftsraumes, -Erhaltung der Kleingewaesser und der verschiedenen Fliessgewaesser, -Erhaltung der Gruenlandflaechen, - Erhaltung der Waldbestaende, - Erhaltung des Kleinreliefs, - Erhaltung eines abwechslungsreichen Land- schaftsbildes, -Renaturierung eines Teilabschnitts des Emkumer Muehlenbaches, -Optimierung der Sandaufschuettung fuer den Arten- und Biotopschutz, -Erhaltung und Entwicklung schutzwuerdiger Biotope.
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